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Skizze mit Weiterbildung

Weiterbildung in der Pflege – Lernen und Lehren

Pflege ist ein anspruchsvoller, sich stetig wandelnder Beruf. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, gesetzliche Vorgaben und veränderte Versorgungsbedarfe erfordern aktuelles Fachwissen.

Hierbei kommt der Weiterbildungsordnung eine enorme Bedeutung zu, denn sie ermöglicht die fortlaufende pflegefachliche Anpassung und garantiert gleichzeitig Verlässlichkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit – sowohl für Berufsausübende als auch für Arbeitgebende und zu Pflegende.

Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zur Weiterbildungsordnung.

EIN MEILENSTEIN FÜR DIE PFLEGE

WEITERBILDUNGSORDNUNG (WBO)

Mit der zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Weiterbildungsordnung gestalten Pflegefachpersonen aus NRW erstmals ihre berufliche Weiterbildung selbst. Die WBO definiert notwendige Qualifikationen und einheitliche Standards in spezialisierten Bereichen. Damit wird sichergestellt, dass Berufsausübende ihre Kompetenzen gezielt weiterentwickeln können – für eine evidenzbasierte Pflege, bessere Karriereperspektiven und Handlungssicherheit im beruflichen Alltag.

Die Weiterbildungsordnung (WBO) regelt zurzeit diese Fachweiterbildungen:

  • Fachweiterbildung in der Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
  • Fachweiterbildung in der pädiatrischen Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
  • Fachweiterbildung für Psychische Gesundheit
  • Fachweiterbildung Pflege im Operationsdienst
  • Fachweiterbildung in der Hygiene und Infektionsprävention
  • Empfehlende Richtlinie: Weiterbildung Praxisanleitung

„Die WBO ist mehr als ein Regelwerk – sie ist Ausdruck einer selbstbewussten, professionellen Pflege, die ihre Zukunft selbst gestaltet.“

ALLGEMEINES ZU WBO

Was?
  • Seit 1. Januar 2024 in Kraft
  • Regelt 5 Weiterbildungen
  • Durch Pflegefachpersonen erarbeitet
  • Von der Kammerversammlung verabschiedet
Warum?

Die rechtliche Grundlage bildet das Heilberufsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier ist in §54 festgelegt, dass die Pflegekammer NRW für die Erlassung der Weiterbildungsordnung zuständig ist.

Wofür?

Die WBO markiert einen Meilenstein für die eigenverantwortliche Gestaltung des Pflegeberufs in NRW. Sie setzt Bildungsmaßstäbe, mit denen die Versorgungsqualität der Pflegeempfangenden in spezialisierten Pflegesettings und die Durchlässigkeit von Bildungsbiografien gefördert wird.

DOWNLOADS ZUR WBO

Hinweis: Ausschließlich Dokumente unter „Amtliche Bekanntmachungen“ sind rechtlich verbindlich.

PDF
14. Änderung der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen | 20. Februar 2025
2025-02-20_14te_Aenderung-WBO.pdf
160 kB
PDF
13. Änderung der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen | 12. November 2024
13te-Aenderung-WBO.pdf
84 kB
PDF
Zwölfte Änderung der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen | 12. November 2024
12te-Aenderung-WBO.pdf
107 kB
PDF
Elfte Änderung der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen | 8. Mai 2024
11te-Aenderung-WBO.pdf
64 kB
PDF
Zehnte Änderung der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen | 8. Mai 2024
10te-Aenderung-WBO.pdf
65 kB
PDF
Neunte Änderung der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen | 8. Mai 2024
9te-Aenderung-WBO.pdf
85 kB
PDF
Achte Änderung der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen | 8. Mai 2024
8te-Aenderung-WBO.pdf
84 kB
PDF
Siebte Änderung der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen | 8. Mai 2024
7te-Aenderung-WBO.pdf
86 kB
PDF
Sechste Änderung der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen | 8. Mai 2024
6te-Aenderung-WBO.pdf
83 kB
PDF
Fünfte Änderung der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen | 8. Mai 2024
5te-Aenderung-WBO.pdf
65 kB
PDF
Vierte Änderung der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen | 8. Mai 2024
4te-Aenderung-WBO.pdf
83 kB
PDF
Dritte Änderung der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen | 8. Mai 2024
3te-Aenderung-WBO.pdf
67 kB
PDF
Zweite Änderung der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen | 8. Mai 2024
2te-Aenderung-WBO.pdf
83 kB
PDF
Erste Änderung der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen | 20. Dezember 2023
1te-Aenderung-WBO.pdf
87 kB
PDF
Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen | 6. Dezember 2023
2023-12-06_PKNRW_WBO_final.pdf
1 MB

HINTERGRUNDWISSEN

Die Weiterbildungsordnung der Pflegekammer NRW wurde vom Bildungsausschuss erarbeitet und von der Kammerversammlung am 24. Oktober 2023 mit großer Mehrheit verabschiedet. In Kraft getreten ist die WBO zum 1. Januar 2024.

Möglich wurde dieser Erfolg durch das Zusammenwirken aller Fraktionen der Kammerversammlung, der Mitglieder und der Mitarbeitenden der Geschäftsstelle. Die Verantwortung für die Organisation und Anerkennung der betreffenden Weiterbildungen wurde damit offiziell vom Land NRW auf die Pflegekammer übertragen – ein Meilenstein für die Stärkung der Professionalität und Selbstverwaltung der Pflege.

Die WBO besteht aus zwei zentralen Elementen: dem Ordnungstext und den Rahmenvorgaben. Orientierungsgebend ist dabei das Prinzip eines „Baukastenmodells“ (vgl. Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe, 2020).

Die Module der Fachweiterbildungen bewegen sich auf mehreren Ebenen, die in der Regel aufeinander aufbauen. Sie fungieren als verbindliche Rahmenvorgabe, deren inhaltliche Ausgestaltung den Weiterbildungsstätten obliegt. Mit der regelmäßigen Evaluation wird die kontinuierliche Verbesserung der Fachweiterbildungen und der Weiterbildungsordnung erreicht.

Der Ordnungstext legt die formalen Kriterien fest z. B. zur Zertifizierung von Weiterbildungsstätten, zur Berufung von Prüfungsausschüssen und zur Ausstellung von Anerkennungsurkunden mit den entsprechenden Fachweiterbildungsbezeichnungen.

Die Rahmenvorgaben enthalten die fachlichen Inhalte der einzelnen Weiterbildungen und bilden damit die Grundlage für die Curricula. Eine Rahmenvorgabe besteht in der Regel aus 9 bis 11 Modulen, die nach dem Situationsprinzip gestaltet sind – analog zu den Rahmenplänen der generalistischen Pflegeausbildung. Diese Module sind kompetenzorientiert aufgebaut, basierend auf dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), und werden durch Anforderungen an den praktischen Teil der Fachweiterbildung ergänzt.

Ein langfristiges Ziel ist die länderübergreifende Anerkennung von pflegerischen Fachweiterbildungen. Hierzu besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz sowie mit weiteren Institutionen.

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