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Kammersammlung aus der Menge raus fotografiert

Der Zusammenhalt macht uns stark!

Wenn über Pflege gesprochen und entschieden wird, sitzen viele Berufsgruppen mit am Tisch – die Pflege selbst war oft nicht dabei. Pflege braucht eine starke Stimme – und genau das ermöglicht die Pflegekammer. Sie bringt die Expertise aus der Praxis direkt in die politischen Entscheidungen, die den Berufsstand betreffen. So wird Politik nicht über die Köpfe der Pflegenden hinweg gemacht, sondern von ihnen selbst gestaltet.

Sitzung der Kammerversammlung: Als Mitglied können Sie am kammeröffentlichen Teil der Sitzungen teilnehmen. Dafür wird auf unserer Webseite ein Livestream angeboten.

Zu den Terminen

SITZUNGEN DER KAMMERVERSAMMLUNG


Die Termine für die Sitzungen der Kammerversammlung finden Sie bei den Veranstaltungen.

📁​ Details zur Sitzung der Kammerversamlung am 05.09.2024
📁​ Details zur Sitzung der Kammerversamlung am 14.11.2024
📁​ Details zur Sitzung der Kammerversamlung am 20.02.2025
📁​ Details zur Sitzung der Kammerversamlung am 10.04.2025

AUF EINEN BLICK

UNSER PARLAMENT

Die Kammerversammlung ist das zentrale Organ der Pflegekammer NRW – vergleichbar mit einem Parlament für die Pflege. Hier gestalten gewählte Pflegefachpersonen aktiv die Zukunft unseres Berufsstandes in NRW.

Die Mitglieder der Kammerversammlung treffen alle grundlegenden Entscheidungen zur Ausrichtung der Kammerpolitik und geben die strategische Zielsetzung vor. Bei der Umsetzung der Beschlüsse werden sie von den Mitarbeitenden der Geschäftsstelle unterstützt. Gleichzeitig überwacht die Kammerversammlung die Arbeit des Vorstandes und Geschäftsstelle.

„GRUNDGESETZ“ DER KAMMER

DIE SATZUNG

Die Basis der Arbeit der Kammerversammlung ist die Hauptsatzung. Man kann diese als das „Grundgesetz“ der Kammer verstehen. Hierin sind alle wichtigen Regelungen fest verankert. Das betrifft im Wesentlichen den Aufbau sowie die Aufgaben innerhalb der Pflegekammer.

Ihr direkter Draht zu uns

Unsere Ohren sind offen für unsere Mitglieder. Wenden Sie sich mit Fragen und Anregungen gern an die Geschäftsstelle. Hier gelangen Sie zum Kontaktformular.

STRUKTUR UND ORGANISATION

DIE FRAKTIONEN

Die Mitglieder der Kammerversammlung haben sich zu sogenannten Fraktionen zusammengeschlossen. Diese vertreten ähnliche, gemeinsame Interessen innerhalb der Kammerversammlung. Derzeit gibt es 4 Fraktionen (Aktiv Pflege gestalten (APG), ver.di, DBfK – Stark für Pflegende, Professionelles Bündnis ohne Zwang) und einige fraktionslose Mitglieder.

Die Mitglieder der einzelnen Fraktionen können Sie über die Filteroption „Fraktion“ hier sehen.

WAHLVERFAHREN

HINTERGRUND ZUR KAMMERWAHL 2022

Die Mitglieder der Kammerversammlung wurden im Oktober 2022 in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Es wurde eine Brief- und Online-Wahl angeboten. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.

98.534 Kammermitglieder hatten sich rechtzeitig zum Stichtag am 22. August 2022 registriert. Damit waren sie berechtigt, ihre Vertreter*innen für die Kammerversammlung zu wählen.

Mehr als 21.000 Kammermitglieder haben ihre Stimme abgegeben. Die Kandidierenden waren in fünf Wahlbezirken (entsp. Regierungsbezirken) für die Tätigkeitsfelder „Altenpflege“ und „Interdisziplinäre Pflege“ angetreten. Pro angefangene 1.500 Wahlberechtigte in jeder Wahlgruppe (Interdisziplinäre Pflege und Altenplege in fünf Wahlbezirken) wurde ein Mitglied in die Versammlung gewählt. Mehr als 98.500 Wahlberechtigte hatten sich bis Ende August registriert. Somit hat die Kammerversammlung 60 Sitze. Die Kammervertreter*innen trafen sich am 16. und 17. Dezember 2022 zu ihrer ersten, der sogenannten konstituierenden Versammlung. Am 24. Februar 2023 hat die Kammerversammlung aus ihrer Mitte den Vorstand gewählt.

Die Sitzverteilung nach der Wahl ist im Graphen dargestellt.

Hinweis

Korruptionsbekämpfungsgesetz

Gemäß § 7 Satz 1 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind die Mitglieder eines Organes der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verpflichtet, gegenüber der Präsidentin schriftlich oder elektronisch Auskunft über die nachfolgenden Angaben zu erteilen:

  • Den ausgeübten Beruf und Beraterverträge
  • Die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
  • Die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen
  • Die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
  • Die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien

Die Gewähr für die Richtigkeit sowie Vollständigkeit der Angaben und die Pflicht zur Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei den Mitgliedern der Organe. Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Bei Vorliegen einer Erklärung wird Fehlanzeige durch „-“ gekennzeichnet.

§ 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz (PDF-Datei)
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