
Der Zusammenhalt macht uns stark!
Wenn über Pflege gesprochen und entschieden wird, sitzen viele Berufsgruppen mit am Tisch – die Pflege selbst war oft nicht dabei. Pflege braucht eine starke Stimme – und genau das ermöglicht die Pflegekammer. Sie bringt die Expertise aus der Praxis direkt in die politischen Entscheidungen, die den Berufsstand betreffen. So wird Politik nicht über die Köpfe der Pflegenden hinweg gemacht, sondern von ihnen selbst gestaltet.
Zu den Terminen
SITZUNGEN DER KAMMERVERSAMMLUNG
Die Termine für die Sitzungen der Kammerversammlung finden Sie bei den Veranstaltungen.
📁 Details zur Sitzung der Kammerversamlung am 05.09.2024
📁 Details zur Sitzung der Kammerversamlung am 14.11.2024
📁 Details zur Sitzung der Kammerversamlung am 20.02.2025
📁 Details zur Sitzung der Kammerversamlung am 10.04.2025
UNSER PARLAMENT
Die Kammerversammlung ist das zentrale Organ der Pflegekammer NRW – vergleichbar mit einem Parlament für die Pflege. Hier gestalten gewählte Pflegefachpersonen aktiv die Zukunft unseres Berufsstandes in NRW.
Die Mitglieder der Kammerversammlung treffen alle grundlegenden Entscheidungen zur Ausrichtung der Kammerpolitik und geben die strategische Zielsetzung vor. Bei der Umsetzung der Beschlüsse werden sie von den Mitarbeitenden der Geschäftsstelle unterstützt. Gleichzeitig überwacht die Kammerversammlung die Arbeit des Vorstandes und Geschäftsstelle.
Korruptionsbekämpfungsgesetz
Gemäß § 7 Satz 1 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind die Mitglieder eines Organes der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verpflichtet, gegenüber der Präsidentin schriftlich oder elektronisch Auskunft über die nachfolgenden Angaben zu erteilen:
- Den ausgeübten Beruf und Beraterverträge
- Die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
- Die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen
- Die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
- Die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
Die Gewähr für die Richtigkeit sowie Vollständigkeit der Angaben und die Pflicht zur Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei den Mitgliedern der Organe. Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Bei Vorliegen einer Erklärung wird Fehlanzeige durch „-“ gekennzeichnet.



