
Gute Verständigung und Kommunikation im Fokus
Die Fachsprachprüfung schützt Menschen, stärkt Pflegequalität und unterstützt die berufliche Integration von ausländischen Pflegefachpersonen – sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer verantwortungsvollen Pflegepraxis.
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ist für die Durchführung der Fachsprachprüfung auf Grundlage der Zuständigkeitsverordnung Heilberufe – ZustVO HB zuständig.
PRÜFUNGSABLAUF UND BEURTEILUNGSKRITERIEN
Die 60-minütige Fachsprachprüfung orientiert sich an den sprachlichen Anforderungen im Pflegeberuf und umfasst 3 Prüfungsteile mit einer Dauer von jeweils 20 Minuten ohne Vorbereitungszeit. Die Bewertung erfolgt durch die 2 bestellten Prüfer:innen. Als Hilfsmittel dienen Informationen aus der dargestellten Fallsituation.
1. Simuliertes Patientengespräch
Die Prüfungsperson führt ein Gespräch mit einer Patientin oder einem Patienten, um Informationen zur Pflegeanamnese zu erheben, pflegerische Maßnahmen zu erklären und zu begründen. Dabei werden sprachliche Fähigkeiten im direkten Kontakt sowie Reaktion auf Fragen der Pflegeempfangenden überprüft.
2. Anfertigen eines Schriftstücks
Die Prüfungsperson muss ein Schriftstück anfertigen, das im Berufsalltag üblich ist, z.B. Pflegeplanung oder Dokumentation. Die Bewertung erfolgt im Hinblick auf Selbständigkeit bei der Aufgabenerfüllung, Angemessenheit der verwendeten Sprache, Informationswahl und -gehalt sowie Textualität, Wortschatz und Grammatik.
3. Interkollegiales Gespräch
Hier wird geprüft, ob die Prüfungsperson in der Lage ist, pflegerelevante Informationen korrekt und fachlich an Kolleg:innen oder Personen anderer Berufsgruppen (z. B. Ärzt:in, Physiotherapeut:in) weiterzugeben. Bewertet wird die Verständlichkeit der Informationsweitergabe sowie deren Priorisierung, das Einbringen von Verbesserungsvorschlägen und Begründung der eigenen Entscheidung. Die Vorbereitungszeit beträgt 15 Minuten.
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