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Ein weibliches Pfelgepersonal front fotografiert

Gute Verständigung und Kommunikation im Fokus

Die Fachsprachprüfung schützt Menschen, stärkt Pflegequalität und unterstützt die berufliche Integration von ausländischen Pflegefachpersonen – sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer verantwortungsvollen Pflegepraxis.

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ist für die Durchführung der Fachsprachprüfung auf Grundlage der Zuständigkeitsverordnung Heilberufe – ZustVO HB zuständig.

FACHSPRACHPRÜFUNG

WAS UND WOFÜR?

Teil des Anerkennungsverfahrens

Die Fachsprachprüfung ist ein spezielles Prüfungsverfahren, das dazu dient, die berufsbezogenen Deutschkenntnisse von Pflegefachpersonen zu überprüfen, die ihre Qualifikation im Ausland erworben haben und in NRW arbeiten möchten. Sie ist Teil des Anerkennungsverfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in NRW.

Für Patient:innensicherheit

Ziel der Prüfung ist es sicherzustellen, dass diese Personen in der Lage sind, angemessen, sicher und verständlich im pflegerischen Berufsalltag zu kommunizieren. Das dient der Patient:innensicherheit und sichert die Pflegequalität.

FACHSPRACHPRÜFUNG

PRÜFUNGSABLAUF UND BEURTEILUNGSKRITERIEN

Die 60-minütige Fachsprachprüfung orientiert sich an den sprachlichen Anforderungen im Pflegeberuf und umfasst 3 Prüfungsteile mit einer Dauer von jeweils 20 Minuten ohne Vorbereitungszeit. Die Bewertung erfolgt durch die 2 bestellten Prüfer:innen. Als Hilfsmittel dienen Informationen aus der dargestellten Fallsituation.

1. Simuliertes Patientengespräch

Die Prüfungsperson führt ein Gespräch mit einer Patientin oder einem Patienten, um Informationen zur Pflegeanamnese zu erheben, pflegerische Maßnahmen zu erklären und zu begründen. Dabei werden sprachliche Fähigkeiten im direkten Kontakt sowie Reaktion auf Fragen der Pflegeempfangenden überprüft.

2. Anfertigen eines Schriftstücks

Die Prüfungsperson muss ein Schriftstück anfertigen, das im Berufsalltag üblich ist, z.B. Pflegeplanung oder Dokumentation. Die Bewertung erfolgt im Hinblick auf Selbständigkeit bei der Aufgabenerfüllung, Angemessenheit der verwendeten Sprache, Informationswahl und -gehalt sowie Textualität, Wortschatz und Grammatik.

3. Interkollegiales Gespräch

Hier wird geprüft, ob die Prüfungsperson in der Lage ist, pflegerelevante Informationen korrekt und fachlich an Kolleg:innen oder Personen anderer Berufsgruppen (z. B. Ärzt:in, Physiotherapeut:in) weiterzugeben. Bewertet wird die Verständlichkeit der Informationsweitergabe sowie deren Priorisierung, das Einbringen von Verbesserungsvorschlägen und Begründung der eigenen Entscheidung. Die Vorbereitungszeit beträgt 15 Minuten.

Hier erhalten Sie ausführliche Information zu den Beurteilungskriterien.

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