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Ein weibliches Fachpersonal liest Infomaterial der Pflegekammer NRW

Bildung schafft Pflegekompetenz

Bildung in der Pflege ist keine Option, sondern eine Voraussetzung für kontinuierliche Kompetenzentwicklung und eine qualitätsorientierte Versorgung. Dafür braucht Bildung klare gesetzliche Rahmenbedingungen und die aktive Mitgestaltung durch Pflegefachpersonen selbst. Denn wer den Beruf ausübt, weiß am besten, was benötigt wird.

Darum setzt sich die Pflegekammer NRW dafür ein, dass Bildung in der Pflege evidenzbasiert, praxisnah und zukunftsorientiert gestaltet wird – von Pflegenden für Pflegende.

An dieser Stelle finden Sie Informationen, wie sich die Pflegekammer im Bereich der Bildung engagiert.

PFLEGEQUALITÄT UND STANDARDS DEFINIEREN

Bildung als Aufgabe der Kammer

Die Pflegekammer NRW gestaltet und entwickelt Bildungswege in der Pflege. Dabei setzt sie auf Qualität, Transparenz und Innovation. Folgende zentrale Aufgaben übernimmt sie:

  • Entwicklung der Weiterbildungsordnung – für einheitliche Standards und klare berufliche Perspektiven
  • Anerkennung von Weiterbildungsstätten und -angeboten – für mehr Qualität und Vergleichbarkeit
  • Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse – für faire Chancen und Integration von Kolleg:innen
  • Durchführung von Fachsprachprüfungen – als Teil des Anerkennungsverfahrens ausländischer Abschlüsse
  • Initiierung von Projekten in der Pflegebildung – mit dem Fokus auf Weiterentwicklung und Optimierung
  • Beratung der Mitglieder zu Bildungsfragen – direkt aus der Praxis, kompetent und verlässlich
Weiterbildungsordnung (WBO)

In NRW regeln Pflegefachpersonen ihre berufliche Weiterbildung eigenverantwortlich. Die Kammerversammlung hat dazu eine Weiterbildungsordnung verabschiedet, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist.

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Weiterbildungsstätten und Zertifizierung

Hier finden Sie die Liste der Weiterbildungsstätten, die Weiterbildungen nach der Weiterbildungsordnung (WBO) der Pflegekammer NRW anbieten.

Für Weiterbildungsstätten stehen hier Formulare zur (Re-) Zertifizierung bereit.

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Fachsprachprüfung

Die Pflegekammer NRW ist für die Durchführung der Fachsprachprüfung zuständig. Ausführliche Informationen zum Ablauf und den Beurteilungskriterien der Fachsprachprüfung erhalten Sie hier.

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Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse

Pflegefachpersonen mit einem im Ausland erworbenen Weiterbildungsabschluss können eine berufliche Anerkennung beantragen. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Qualifikation mit dem deutschen Abschluss geprüft.

In Kürze stellen wir Ihnen hier weitere Informationen zur Verfügung.

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