
Wir setzen Berufsrechte
Mit der Berufsordnung definieren die Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen erstmals eigenständig ihre beruflichen Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten. Damit dient die Berufsordnung als verbindliche Grundlage und praxisnahe Orientierung für den Pflegealltag.
Das Heilberufsgesetz NRW ermächtigt die Pflegekammer NRW zur Erstellung einer Berufsordnung, die voraussichtlich in 2025 in Kraft treten wird.
INHALTE DER BERUFSORDNUNG
Die Berufsordnung der Pflegekammer NRW definiert die beruflichen Pflichten und Standards für Pflegefachpersonen. Sie regelt unter anderem folgende Bereiche:
- Berufsethik und Verantwortung – Pflegefachpersonen müssen sich an ethische Grundsätze halten, die Würde des Menschen achten und nach bestem Wissen und Gewissen handeln.
- Sorgfaltspflicht und Fortbildung – Fachgerechte, evidenzbasierte Pflege sowie kontinuierliche Fortbildung sind verpflichtend.
- Dokumentation und Schweigepflicht – Alle pflegerischen Maßnahmen müssen dokumentiert und vertrauliche Informationen geschützt werden.
- Kollegiales Verhalten – Zusammenarbeit auch mit anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen muss respektvoll und professionell erfolgen.
- Beratung –Pflegefachpersonen beraten Pflegeempfänger*innen auch zur Gesundheitsförderung und Prävention.
Der Weg zur Berufsordnung
Die Kammermitglieder haben sich aktiv an der Erarbeitung ihrer Berufsordnung beteiligt. Dazu wurden im Frühjahr 2024 sieben Regionalkonferenzen durchgeführt. Anschließend wurden die Anregungen der Mitglieder in den Entwurf der Berufsordnung eingearbeitet, der den internen Gremien der Pflegekammer zur Beratung vorgelegt wurde.
Im Dezember 2024 wurde allen Mitgliedern erneut angeboten, den finalen Entwurf der Berufsordnung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu kommentieren. Dazu wurde der Entwurf auf der Internetseite der Pflegekammer veröffentlicht. Über einen Zeitraum von vier Wochen konnten Anregungen, Kommentare und Änderungswünsche an die Geschäftsstelle der Pflegekammer übermittelt werden.

