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Zwei Personen reichen sich die Hände
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Datenübermittlung durch Arbeitgebende

Seit dem 19.04.2021 hat die Pflegekammer NRW schrittweise rund 14.000 Arbeitgebende im Gesundheitswesen aus NRW kontaktiert. In dem Schreiben werden diese aufgefordert, die Daten der beschäftigten Pflegefachpersonen zu übermitteln. Zu melden sind alle bei Ihnen tätigen oder eine Tätigkeit aufnehmenden Pflegefachpersonen, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten und/oder wohnen Das Anschreiben finden Sie im Bereich Downloads.

ZUM HINTERGRUND

Das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen trat am 14. Juli 2020 in Kraft. Im Rahmen der Errichtung sollten alle Pflegefachpersonen als Mitglied registriert werden. Daher ist die Pflegekammer NRW per Gesetz ermächtigt, über die Arbeitgebenden die Mitglieder zu ermitteln. Die übermittelten Daten dienen der Kontaktaufnahme zur Prüfung der Mitgliedschaft und zu Informationszwecken.

KONTAKT

Für Nachfragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
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