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Eine weibliche Pflegekraft mit einem Block in der Hand
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Mit rund 228.000 Mitgliedern ist die Pflegekammer NRW größte Heilberufskammer Deutschlands und ein echtes Sprachrohr für unseren Berufsstand. Denn jede Pflegefachperson in NRW ist Teil dieser starken Gemeinschaft.

Gemeinsam setzen wir uns für eine spürbare Stärkung des Pflegeberufs ein. So wird Politik nicht über die Köpfe der Pflegenden hinweg gemacht, sondern von uns selbst gestaltet.

Damit Sie Ihre Rechte als Mitglied nutzen können, ist eine vollständige Anmeldung notwendig. Auf dieser Seite finden Sie alle dafür notwendigen Informationen und Formulare.

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GESETZLICHE MITGLIEDSCHAFT

Online

Sie möchten sich neu anmelden, sind umgezogen oder haben eine neue Arbeitsstelle? Der schnellste Weg, Ihre Daten zu aktualisieren, ist über das Mitgliederportal. Die Anmeldung erfolgt über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung.

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Schriftlich

Eine schriftliche Anmeldung oder Veränderungsmeldung (z.B. neue Adresse oder Arbeitsstelle) ist möglich. Dazu können Sie uns den ausgefüllten Meldebogen per Post zusenden.

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Hilfe & Fragen

Wir unterstützen bei der Anmeldung, kommen Sie gerne auf uns zu:

WICHTIGER NACHWEIS

KOPIE DER BERUFSURKUNDE

Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihrer Berufsausübungserlaubnis (Berufsurkunde) zu. Diese dient als Nachweis Ihrer Berechtigung zur Mitgliedschaft in der Pflegekammer.

Die Berufsausübungserlaubnis enthält ein Siegel, Unterschrift und die Formulierung „Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung“.

Senden Sie die Kopie Ihrer Berufsurkunde an:
Pflegekammer NRW
Alte Landstraße 104
40489 Düsseldorf

Arbeitgebende oder Ausbildungsstätten verwahren häufig eine beglaubigte Kopie der Berufsurkunde in der Personalakte. Fragen Sie zunächst dort an. Ansonsten können Sie direkt die ausstellende Behörde kontaktieren. Diese archivieren Urkunden in der Regel 30 Jahre lang.

Berufsurkunden für Pflegefachpersonen werden in Nordrhein-Westfalen von örtlichen Gesundheitsämtern (zur Übersicht) oder von Bezirksregierungen ausgestellt. Wenden Sie sich an die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die besuchte Pflegeschule ansässig ist.

FÜR ALLE, DIE KEIN GESETZLICHES MITGLIED SIND

FREIWILLIGE MITGLIEDSCHAFT

Als Pflegefachperson können Sie unabhängig von Ihrem Wohnort die Pflegekammer NRW durch Ihre freiwillige Mitgliedschaft unterstützen. Damit setzen Sie ein kraftvolles politisches Zeichen für eine selbstbestimmte Pflege und stellen aktiv die Weichen für eine Pflegekammer in Ihrem Bundesland.

Freiwillige Kammermitglieder können sein: Pflegefachpersonen, die keine Pflichtmitglieder sind, Auszubildende und Studierende in einem Pflegeberuf sowie Pflegehilfspersonen und Pflegeassistenzpersonen mit einer staatlich examinierten ein- bis zweijährigen Ausbildung.

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Informationen zum künftigen Beitrag demnächst hier.
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DAS WICHTIGSTE GEBÜNDELT

Mitgliederanschreiben

Dieses Anschreiben erhalten alle Pflegefachpersonen aus NRW per Post. Darin werden sie über die Kammer sowie die Anmeldung informiert.

Es beinhaltet: Aufforderung zur Anmeldung, Meldebogen für die schriftliche Anmeldung und eine Anleitung zur Online-Anmeldung.

Zum Mitgliederanschreiben
STAND: 24. Juli 2025

117.354 Mitglieder vollständig angemeldet

Für eine vollständige Anmeldung muss der Meldebogen ganz ausgefüllt und unterschrieben an uns übermittelt werden. Als Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie ein Willkommensschreiben mit Ihrer gültigen Mitgliedsnummer.

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Die Zukunft der Pflege liegt in unseren Händen – Eine Verantwortung mit vielen Vorteilen. Die Anmeldung ist ein notwendiger Teil davon.